Gemeinsame Pressemitteilung
der Steuergruppe Freiwillige Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, V.i.S.d.P.: Corinna Cwielag
Achtung Sperrfrist, 20.04.2022, 13:30 Uhr
Schwerin, 20.04.2022 (15-22)
Hinweise zum Saisonstart auf den Schweriner Seen
Träger der Freiwilligen Vereinbarung Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ informieren über sensible Bereiche / Auch Hundehalter sollten Rücksicht auf die Brutzeit nehmen / Röhrichtschutzmaßnahmen im Auftrag der Landeshauptstadt geplant / Die Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin weist in diesem Zusammenhang auf schifffahrtsrechtliche Vorschriften hin
Für viele Wasservögel hat die Brutsaison auf den Schweriner Seen begonnen. Nicht nur die heimischen Wassersportler, auch Besucher mit Leihbooten, Standup-Paddler und Hundehalter sind aufgerufen, sensible Bereiche der Uferzonen der Schweriner Seen zu meiden. Die verbliebenen Röhrichte, Inseln und kleine Buchten dienen als Brutplätze, die sowohl landseitig als auch wasserseitig sehr störungsempfindlich sind. Manche Vögel bauen Schwimmnester am äußeren Röhrichtgürtel, die nur wenig über die Wasseroberfläche ragen, leicht übersehen werden und sehr empfindlich gegen Wellenschlag sind. Andere brüten landseitig dicht hinter dem Röhricht und können Opfer stöbernder Hunde werden.
Es gibt deshalb die Vereinbarung der heimischen Wassersportler und Angler gemeinsam mit der Landeshauptstadt, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt, dem BUND, Pro Schwerin, der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin sowie mit den Tourismusverbänden der Region, bestimmte Bereiche in der Brutzeit oder sogar ganzjährig freiwillig zu meiden. Dazu gehören die Röhrichtbestände am Schelfwerder am Innensee, der Uferbereich am Franzosenweg, Pufferzonen um die Inseln Kaninchenwerder und Ziegelwerder, einige Buchten am Ziegelaußensee, die Südostseite der Insel Lieps im Außensee und eine Pufferzone um das Ramper Moor. Die Verhaltensregeln für Wassernutzer beinhalten auch, dass fahrende Boote mindestens 30 Meter Abstand zu Röhrichten einhalten und Buchten, die weniger als 20 Meter Breite aufweisen, gemieden werden. Genaue Auskunft geben ein Faltblatt und große Tafeln mit Karten, die in den Vereinen aufgestellt wurden. Die Faltblätter werden über die Wassersportvereine verteilt und sind auch beim BUND sowie im Internet erhältlich.
Auf die gesetzlich geschützten Bereiche der Naturschutzgebiete Ziegelwerder, Kaninchenwerder mit dem Großen Stein, das Ramper Moor und die Döpe werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin achten, die im Rahmen ihrer polizeilichen Aufgaben die Einhaltung der schifffahrtspolizeilichen Zeichen und Weisungen kontrollieren. Auch Fahrten mit Wassermotorrädern und hochmotorisierten Schnellbooten werden beobachtet. Auf der Bundeswasserstraße sind maximal bis 25 Kilometer pro Stunde, in allen ufernahen Bereichen und im nördlichen Ziegelaußensee nur 9 Kilometer pro Stunde und auf Kanalstrecken sogar nur 6 Kilometer pro Stunde zulässig. Damit sind schnelle Fahrten mit Wassermotorrädern, Powerbooten und anderen Wasserfahrzeugen nicht erlaubt. Die Wasserschutzpolizei führt Geschwindigkeitsmessungen durch. Darüber hinaus erfolgen aber auch Kontrollen auf der Grundlage von geltenden Bestimmungen der Wassermotorräder- oder auch der Wasserskiverordnung. Die Wasserschutzpolizeiinspektion Schwerin ist jederzeit für Fragen rund um den Wassersport auf den Schweriner Gewässern erreichbar (Tel.: 0385 555760, E-Mail: wspi-schwerin@lwspa-mv.de).
Wer sich rücksichtsvoll und möglichst still verhält, kann an den Schweriner Seen besondere Arten wie den Gänsesäger und die Schellente beobachten, die in Bäumen am Ufer brüten. Eindrucksvoll ist die Balz der Haubentaucher mit ihrem einzigartigen Ritual. Ihr schwimmendes Nest bauen die Haubentaucher an Schilfhalmen. Deshalb ist hoher Wellenschlag eine Gefahr für die Tiere.
Für Rückfragen der Presse:
Corinna Cwielag, BUND, Sprecherin der Steuergruppe, T 0178 5654700
Eike Klemkow, ISSU, Sprecher der Steuergruppe, T. 0163 3675110
Wasserschutzpolizei, Petra Kieckhöfer: Tel. 038208 8873112
Weitere Informationen für die Presse:
Zusatzinformationen über Wasservögel
http://www.stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1629096
Karte und Verhaltensregeln der Freiwilligen Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet ‚Schweriner Seen‘ “:
http://www.stalu-mv.de/serviceassistent/download?id=1625530
https://www.bund-mecklenburg-vorpommern.de/fileadmin/mv/PDF/DE2235-402_faltblatt.pdf
Text der Freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen unter Freiwillige Vereinbarungen
http://www.stalu-mv.de/wm/Themen/Naturschutz-und-Landschaftspflege/NATURA-2000/Managementplanung/DE-2235-402-Schweriner-Seen#page
Wassermotorräderverordnung – Verordnung über das Fahren mit Wassermotorrädern auf den Binnenschifffahrtsstraßen
https://www.elwis.de
Wasserskiverordnung – Verordnung über das Wasserskilaufen auf den Binnenschifffahrtsstraßen
https://www.elwis.de
Mehr zur Freiwilligen Vereinbarung Schweriner Seen:
Die Freiwillige Vereinbarung „Naturschutz, Wassersport und Angeln im Vogelschutzgebiet ‚Schweriner Seen‘ “entwickelten Interessenvertreter der Bereiche des Wassersports, des Tourismus, der Angler, des Naturschutzes und Vertreter verschiedener Behörden miteinander. Die Betreuung erfolgt durch eine Steuergruppe mit folgenden Teilnehmern (in alphabetischer Reihenfolge):
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (BUND M-V), BUND-Gruppe Schwerin,
Landeshauptstadt Schwerin
Industrie- und Handelskammer (IHK),
Interessengemeinschaft Schweriner Seen und Umland (ISSU),
Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V e.V.),
Pro Schwerin e.V.,
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM).
Entsprechend der Festlegung in der Freiwilligen Vereinbarung findet durch das StALU Westmecklenburg ein Monitoringprogramm statt. Darin wird die Entwicklung von ausgewählten Vogelarten, des Röhrichts und die Einhaltung der verabredeten Regeln durch die Wassersportler beobachtet.
Die Störungsvermeidung durch Beruhigung ist ein Teil des Managementplans für das Europäische Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“, der die Freizeitnutzung der Seen betrifft.
Weitere wichtige Maßnahmen sind erforderlich und werden parallel umgesetzt. Dazu zählt unter anderem der Umgang mit Nesträubern, wie den invasiven Arten Mink und Waschbär. Für den Röhrichtschutz sollen Fraßschäden durch Bisam und Nutria eingedämmt und einzelne Maßnahmen, wie Palisaden, zum Schutz vor Wellenschlag umgesetzt werden.
Die ersten Röhrichtschutzmaßnahmen sind durch die Landeshauptstadt beantragt und durch das Land bewilligt worden.
Corinna Cwielag
Landesgeschäftsführerin
BUND Mecklenburg-Vorpommern